Beförderungsbedingungen
Die Rössler Linie GmbH & Co.KG begrüßt Sie herzlich an Bord!
Im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und eines möglichst störungsfreien Betriebsablaufes fordern wir Sie zur Beachtung der nachstehenden Beförderungsbedingungen auf, die sowohl für den Linienverkehr als auch für Charterfahrten gelten. Diese Beförderungsbedingungen und der Beförderungstarif werden mit dem Betreten des Schiffes Bestandteil des Beförderungsvertrags. Das Hausrecht wird durch den Eigner, den Schiffsführer und andere Beauftragte des Schifffahrtsunternehmens wahrgenommen.
Ordnung an Bord
01.Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung im Interesse der Sicherheit an Bord ist unverzüglich Folge zu leisten.
02.Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzten, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggf. ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.
03.Den Fahrgästen ist untersagt: die Ausgangstüren und Absperrungen eigenmächtig zu öffnen, Gegenstände in den Rhein zu werfen, das Schiff zu verunreinigen, auf Bänken zu stehen sowie auf den Tischen oder der Schiffsreling zu sitzen bzw. zu stehen oder diese zu besteigen, auf das Dach steigen, nicht-öffentliche Bereiche betreten.
04.Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt.
05.Kinder bis einschl. 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein.
Fahrpreiserstattung
06.Gänzlich unbenutzte Fahrscheine für planmäßige Linienfahrten, die direkt bei der Rössler Linie GmbH & Co.KG gekauft wurden, können am Ausgabetag durch die Verkaufsstelle zurückgenommen werden und der Fahrpreis wird erstattet.
Tickets aus dem Ticket-Shop können gegen 10% Gebühr storniert werden.
07. Bei Ereignisfahrten, Abendfahrten, Fahrten mit Gastronomieanteil, Feuerwerksschifffahrten und Silvesterschifffahrten werden keine Fahrscheine erstattet.
08. An Bord besteht kein Verzehrzwang. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht an Bord verzehrt werden. In den Salons ist auf Bitten des Fahrpersonals den Fahrgästen ein Platz zu überlassen, die das Restaurationsangebot wahrnehmen möchten. Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch.
09. An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
10. Jede anwesende Person haftet selbst für verursachte Schäden.
11. Die Reederei behält sich das Recht vor, stark alkoholisierten Personen oder solche mit unangemessenem Outfit oder Verhalten den Einlass zu verwehren. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Beim Einlass können Taschenkontrollen durchgeführt werden.
13. Bei Charterfahrten stellen wir einem Vertragspartner –im folgenden Veranstalter genannt- gegen Entgelt die Fahrgasträume eines unserer Schiffe, für einen bestimmten Zeitraum, zur allgemeinen Benutzung für sich und die, von ihm vorgesehenen, Fahrtteilnehmer zur Verfügung.
14. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Veranstalters und seiner Fahrtteilnehmer ebenso wie die vollständige gastronomische Versorgung aller Personen an Bord, während dieser Zeit.
15.Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.
Die Rössler Linie haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Körperschäden, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Schäden durch arglistiges Verhalten sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Im Übrigen haftet die Rössler Linie – soweit nicht anderweitig vereinbart und soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine weitergehende Haftungsbeschränkung enthalten – auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Für alle Ansprüche, die nicht Körperschäden, den Verlust von Gepäck oder die Beschädigung von Gepäck betreffen, ist die Haftung auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt,
- a) soweit ein Schaden des Fahrgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde;
- b) soweit die Primus-Linie für einen dem Fahrgast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, außer wenn die Primus-Linie bei Auswahl des Leistungsträgers vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte.
Fahrgäste sind gehalten, etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegen die Rössler Linie und ihr Personal ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffs am Zielort den zuständigen Personen an Bord anzuzeigen, damit gegebenenfalls erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können. Eine Schadensanzeige zu einem späteren Zeitpunkt führt nicht zu einem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Dies gilt nicht, soweit der Ausschluss sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
Die Rössler Linie übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung des geltenden Fahrplans. Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser, hohes Fahrgastaufkommen und sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Rössler Linie nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.
Der Vertragstext sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen stehen Ihnen auf Deutsch zur Verfügung.
Der Vertragstext wird auf unseren Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen, ausdrucken und speichern. Die Bestelldaten und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind Ihre Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der Rössler Linie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.